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   LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 9 Sa 33/10   

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https://dejure.org/2010,18500
LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 9 Sa 33/10 (https://dejure.org/2010,18500)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2010 - 9 Sa 33/10 (https://dejure.org/2010,18500)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 9 Sa 33/10 (https://dejure.org/2010,18500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Angaben in Massenentlassungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den "Muss"-angaben des § 17 Abs. 3 Ziffer 4 KSchG gehört auch die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer

  • hensche.de

    Massenentlassung, Massenentlassungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Massenentlassungsanzeige bei geringfügig überhöhten Angaben zur Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer ohne Auswirkungen auf die Arbeit der Agentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Angaben in Massenentlassungsanzeige

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 9 Sa 33/10
    Die falsche Angabe der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer führt nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige, wenn die Agentur für Arbeit dadurch bei einer sachlichen Prüfung nicht beeinflusst wurde (BAG, 21.03.2001, 8 AZR 565/00, AP Nr. 59 zu Art. 101 GG; Lemke-Oberwinter, § 17 KSchG, Rz. 125; KR-Weigand, § 17 KSchG, Rz. 83).

    Die falsche Angabe der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer führt wiederum nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige, wenn die Agentur für Arbeit dadurch bei einer sachlichen Prüfung nicht beeinflusst wurde (BAG, 21.03.2001, 8 AZR 565/00, AP Nr. 59 zu Art. 101 GG; Lemke-Oberwinter, § 17 KSchG, Rz. 125; KR-Weigand, § 17 KSchG, Rz. 83).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 11 Sa 35/10

    Fehlerhafte Angaben in Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 9 Sa 33/10
    So ist es aus dem Verfahren 11 Sa 35/10 des Landesarbeitsgerichts bekannt, dass der Leiter der Finanzen eine deutlich längere Kündigungsfrist gehabt hat.
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Ob dies bei unerheblichen Abweichungen gleichermaßen gilt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, da sich die fehlerhafte Angabe im vorliegenden Fall nicht in einem solchen Rahmen bewegt (vgl. zu einer Unterscheidung in dieser Hinsicht Preis/Sagan/Naber/Sittard EuArbR 2. Aufl. Rn. 14.176; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 16. September 2010 - 9 Sa 33/10 -) .
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn bezogen auf den Zweck der Anzeige der Fehler ohne Auswirkungen auf die Entscheidung der Agentur für Arbeit bleibt (LAG Baden-Württemberg 16. September 2010 - 9 Sa 33/10 - LAGE KSchG § 17 Nr. 7).

    Ist aber der Hauptzweck die Ermöglichung einer vorausschauenden Arbeitsvermittlung und anderer Maßnahmen zur Abwendung der Folgen der Massenentlassung (BAG 22. April 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 16. September 2010 aaO), so bleibt es ohne Auswirkungen, wenn für die Arbeitsvermittlung bezogen auf einen Arbeitnehmer ein - insofern für den Arbeitnehmer und die Agentur für Arbeit günstigerer - längerer Entlasszeitraum eingeräumt wird.

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